Building Information Modeling (BIM)
HOMANN RECHTSANWÄLTE beraten die Verantwortlichen in der Planung, dem Bau und der Immobilienwirtschaft zu den rechtlichen Herausforderungen der BIM-Planungsmethode. BIM ist die Revolution der Baubranche. Eine Planungsmethode, die gleichzeitig für eine neue Zeichentechnik, aber auch für eine neue Art der Zusammenarbeit steht.
Damit BIM und auch die Zusammenarbeit funktioniert, bedarf es jedoch einer klaren Formulierung von Rechten und Pflichten für alle Beteiligten. Die Bestimmung von BIM-Leistungen und Gegenleistung (Honorar) ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Vertragsgestaltung und Projektorganisation.
Rechtliche Fragen stellen sich hier insbesondere bei der Vergütung von Planungsleistungen und der Haftung der Beteiligten. Gibt es mehr Planungshonorar als nach der HOAI? Ändert sich durch die engere Zusammenarbeit etwas an der Haftung? Bei diesen und allen weiteren zusammenhängenden Fragen zum Thema BIM stehen HOMANN RECHTSANWÄLTE an Ihrer Seite.
Beratung eines Bauherren zur Implementierung von BIM bei einem Großprojekt.
Vergaberechtliche Beratung zum Thema BIM.
Ständige Beratung eines Architekturbüros hinsichtlich der Vertragsgestaltung in Bezug auf BIM.