top of page
DSC09459.jpg

Cornelius Homann LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Lehrbeauftragter der THM Mittelhessen im Studiengang Bauingenieurswesen und KrankenhausPlanungTechnik

Lehrbeauftragter der Philipps-Universiät Marburg für Architektenrecht

Vita

17.01.1984
Geboren in Paderborn
2003-2008
Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
2007-2010
Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg
2009-2011
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB / Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main (Ausbildungsstation unter anderem bei der Architekten und Stadtplanerkammer Hessen)
2014-2016
Masterstudiengang an der Philipps-Universiät Marburg: Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M.)
2012-2017
Rechtsanwalt und assoziierter Partner bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Seit 2017
Selbstständiger Rechtsanwalt
Seit SS 2018
Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang KrankenhausPlanungTechnik
Seit WS 2019/2020
Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang Bauingenieurwesen
Seit WS 2020/2021
Lehrbeauftragter der Philipps Universität Marburg in der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht
Seit Juli 2021
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Seit Oktober 2021
Vorstand Recht der Sauerländer Botschaft e.V.

Persönliche Referenzen

  • Bau- und immobilienrechtliche Beratung sowie Prozessvertretung eines Projektentwicklers bei der Realisierung eines Factory Outlet Centers, Projektvolumen ca. 20. Mio €
     

  • Bau- und vergaberechtliche sowie strategische Beratung eines kommunalen Eigenbetriebs bei der Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers
     

  • Baurechtliche Beratung des Auftraggebers bei der Realisierung eines Infrastrukturprojekts in Frankfurt am Main (Projektvolumen ca. 300 Mio. €)
     

  • Laufende bauvertragliche Beratung eines Stuckateurbetriebs bei dem Abschluss von Verträgen, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Abwehr von Mängelansprüchen
     

  • Baubegleitende Beratung einer Bau-ARGE im Rahmen der Errichtung eines Brückenbauwerks in der Hafen-City Hamburg
     

  • Ständige bauvertragliche und vergaberechtliche Beratung eines Heizungsbauunternehmes
     

  • Mitglied des juristischen Projektteams bei einem Infrastrukturprojekt zur Erweiterung einer Stadtbahnlinie in Frankfurt (Beratung des Auftraggebers bei Vertragsgestaltung, Ausschreibung und Vergabe sowie während der Projektabwicklung; Projektvolumen ca. 250 Mio. €)
     

  • Laufende baurechtliche Beratung sowie prozessuale Vertretung eines Bauträgers bei der Realisierung eines Wohnprojekts in der Innenstadt von Frankfurt
     

  • Ständige bauvertragliche Beratung eines mittelständigen Tiefbauunternehmens u.a. in Bezug auf die Durchsetzung von Vergütungs-, Behinderungs- und Bauzeitansprüchen sowie die Abwehr von Mängel- und Schadensersatzansprüchen
     

  • Erstellung eines Projekthandbuchs für einen Auftraggeber aus der Automobilbranche zur Abwicklung aller Baumaßnahmen (jährliches Bauvolumen ca. 600 Mio. €)
     

  • Umfassende Vertretung eines Krankenhausbetreibers im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
     

  • Vertretung eines mittelständigen Bauunternehmens in einem Schiedsgerichtsverfahren zur Durchsetzung von umfangreichen Nachtragsansprüchen

Veröffentlichungen

  • Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Abschluss separater Verträge, Cornelius Homann und Dr. Dennis Wiegard NZBau 2024, 15
     

  • „Wer sich festlegt, ist selbst Schuld!“, Cornelius Homann, IBR 2020, Seite 542.
     

  • Thesen zum Arbeitskreis Ia – Digitales Planen und Bauen für den Deutschen Baugerichtstag 2020, Emanuel und Cornelius Homann, BauR 2020, S.7-20.
     

  • „Zuschlags- oder Eignungskriterium?“, Cornelius Homann, IBR-Werkstatt-Beitrag (Einstelldatum: 19.03.2020).
     

  • „Kostenschätzung muss sich auf die ausgeschriebene Leistung beziehen!“, Cornelius Homann, VPR 2020, 13.
     

  • „Wie wird der Auftragswert (ordnungsgemäß) geschätzt?“, Cornelius Homann, VPR 2018, 184.
     

  • „Rüge muss nicht als Rüge bezeichnet werden!“, Cornelius Homann, IBR 2018, Seite 90.
     

  • „Minderungsberechnung nach voraussichtlichen Nachbesserungskosten inklusiv Mehrwertsteuer“, Praxisanmerkung zum Urteil OLG Köln 09.12.2016 – 19 U 43/16, Cornelius Homann, NZBau 2017, Seite 549.
     

  • „Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aus Sicht des Claimmanagements“, Cornelius Homann, Masterarbeit im Rahmen des LL.M.-Weiterbildungsstudiengangs Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg.
     

  •  „Vorsicht bei der kürzeren Prüffrist!” – Die VOB/B 2012 in der Praxis des öffentlichen Auftraggebers“, Cornelius Homann, PUBLICUS Boorberg 2013.4, Seite 19-21.

bottom of page