top of page
Logo HOMANN Rechtsanwälte - Kanzlei für Baurecht und Architektenrecht
DSC09459.jpg

Cornelius Homann LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Lehrbeauftragter der THM Mittelhessen im Studiengang Bauingenieurswesen und KrankenhausPlanungTechnik

Lehrbeauftragter der Philipps-Universiät Marburg für Architektenrecht

Vita

2003-2008
Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
2007-2010
Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg
2009-2011
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB / Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main (Ausbildungsstation unter anderem bei der Architekten und Stadtplanerkammer Hessen)
2014-2016
Masterstudiengang an der Philipps-Universiät Marburg: Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M.)
2012-2017
Rechtsanwalt und assoziierter Partner bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Seit 2017
Selbstständiger Rechtsanwalt
2018-2019
Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang KrankenhausPlanungTechnik
Seit 2019
Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang Bauingenieurwesen
Seit 2020
Lehrbeauftragter der Philipps Universität Marburg in der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht
Seit 2021
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2021-2025
Vorstand Recht der Sauerländer Botschaft e.V.
Seit 2026
Geschäftsführer der Sauerländer Botschaft e.V.

Persönliche Referenzen

  • Bau- und immobilienrechtliche Beratung sowie Prozessvertretung eines Projektentwicklers bei der Realisierung eines Factory Outlet Centers, Projektvolumen ca. 20. Mio €
     

  • Bau- und vergaberechtliche sowie strategische Beratung eines kommunalen Eigenbetriebs bei der Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers
     

  • Baurechtliche Beratung des Auftraggebers bei der Realisierung eines Infrastrukturprojekts in Frankfurt am Main (Projektvolumen ca. 300 Mio. €)
     

  • Laufende bauvertragliche Beratung eines Stuckateurbetriebs bei dem Abschluss von Verträgen, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Abwehr von Mängelansprüchen
     

  • Baubegleitende Beratung einer Bau-ARGE im Rahmen der Errichtung eines Brückenbauwerks in der Hafen-City Hamburg
     

  • Ständige bauvertragliche und vergaberechtliche Beratung eines Heizungsbauunternehmes
     

  • Mitglied des juristischen Projektteams bei einem Infrastrukturprojekt zur Erweiterung einer Stadtbahnlinie in Frankfurt (Beratung des Auftraggebers bei Vertragsgestaltung, Ausschreibung und Vergabe sowie während der Projektabwicklung; Projektvolumen ca. 250 Mio. €)
     

  • Laufende baurechtliche Beratung sowie prozessuale Vertretung eines Bauträgers bei der Realisierung eines Wohnprojekts in der Innenstadt von Frankfurt
     

  • Ständige bauvertragliche Beratung eines mittelständigen Tiefbauunternehmens u.a. in Bezug auf die Durchsetzung von Vergütungs-, Behinderungs- und Bauzeitansprüchen sowie die Abwehr von Mängel- und Schadensersatzansprüchen
     

  • Erstellung eines Projekthandbuchs für einen Auftraggeber aus der Automobilbranche zur Abwicklung aller Baumaßnahmen (jährliches Bauvolumen ca. 600 Mio. €)
     

  • Umfassende Vertretung eines Krankenhausbetreibers im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
     

  • Vertretung eines mittelständigen Bauunternehmens in einem Schiedsgerichtsverfahren zur Durchsetzung von umfangreichen Nachtragsansprüchen

Veröffentlichungen

  • Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Abschluss separater Verträge, Cornelius Homann und Dr. Dennis Wiegard NZBau 2024, 15
     

  • „Wer sich festlegt, ist selbst Schuld!“, Cornelius Homann, IBR 2020, Seite 542.
     

  • Thesen zum Arbeitskreis Ia – Digitales Planen und Bauen für den Deutschen Baugerichtstag 2020, Emanuel und Cornelius Homann, BauR 2020, S.7-20.
     

  • „Zuschlags- oder Eignungskriterium?“, Cornelius Homann, IBR-Werkstatt-Beitrag (Einstelldatum: 19.03.2020).
     

  • „Kostenschätzung muss sich auf die ausgeschriebene Leistung beziehen!“, Cornelius Homann, VPR 2020, 13.
     

  • „Wie wird der Auftragswert (ordnungsgemäß) geschätzt?“, Cornelius Homann, VPR 2018, 184.
     

  • „Rüge muss nicht als Rüge bezeichnet werden!“, Cornelius Homann, IBR 2018, Seite 90.
     

  • „Minderungsberechnung nach voraussichtlichen Nachbesserungskosten inklusiv Mehrwertsteuer“, Praxisanmerkung zum Urteil OLG Köln 09.12.2016 – 19 U 43/16, Cornelius Homann, NZBau 2017, Seite 549.
     

  • „Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aus Sicht des Claimmanagements“, Cornelius Homann, Masterarbeit im Rahmen des LL.M.-Weiterbildungsstudiengangs Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg.
     

  •  „Vorsicht bei der kürzeren Prüffrist!” – Die VOB/B 2012 in der Praxis des öffentlichen Auftraggebers“, Cornelius Homann, PUBLICUS Boorberg 2013.4, Seite 19-21.

bottom of page