Cornelius Homann LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter der THM Mittelhessen im Studiengang Bauingenieurswesen und KrankenhausPlanungTechnik
Lehrbeauftragter der Philipps-Universiät Marburg für Architektenrecht
Vita
17.01.1984 | Geboren in Paderborn | |
2003-2008 | Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main | |
2007-2010 | Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg | |
2009-2011 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB / Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main (Ausbildungsstation unter anderem bei der Architekten und Stadtplanerkammer Hessen) | |
2014-2016 | Masterstudiengang an der Philipps-Universiät Marburg: Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M.) | |
2012-2017 | Rechtsanwalt und assoziierter Partner bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB | |
Seit 2017 | Selbstständiger Rechtsanwalt | |
Seit SS 2018 | Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang KrankenhausPlanungTechnik | |
Seit WS 2019/2020 | Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang Bauingenieurwesen | |
Seit WS 2020/2021 | Lehrbeauftragter der Philipps Universität Marburg in der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht | |
Seit Juli 2021 | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht | |
Seit Oktober 2021 | Vorstand Recht der Sauerländer Botschaft e.V. |
Persönliche Referenzen
-
Bau- und immobilienrechtliche Beratung sowie Prozessvertretung eines Projektentwicklers bei der Realisierung eines Factory Outlet Centers, Projektvolumen ca. 20. Mio €
-
Bau- und vergaberechtliche sowie strategische Beratung eines kommunalen Eigenbetriebs bei der Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers
-
Baurechtliche Beratung des Auftraggebers bei der Realisierung eines Infrastrukturprojekts in Frankfurt am Main (Projektvolumen ca. 300 Mio. €)
-
Laufende bauvertragliche Beratung eines Stuckateurbetriebs bei dem Abschluss von Verträgen, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Abwehr von Mängelansprüchen
-
Baubegleitende Beratung einer Bau-ARGE im Rahmen der Errichtung eines Brückenbauwerks in der Hafen-City Hamburg
-
Ständige bauvertragliche und vergaberechtliche Beratung eines Heizungsbauunternehmes
-
Mitglied des juristischen Projektteams bei einem Infrastrukturprojekt zur Erweiterung einer Stadtbahnlinie in Frankfurt (Beratung des Auftraggebers bei Vertragsgestaltung, Ausschreibung und Vergabe sowie während der Projektabwicklung; Projektvolumen ca. 250 Mio. €)
-
Laufende baurechtliche Beratung sowie prozessuale Vertretung eines Bauträgers bei der Realisierung eines Wohnprojekts in der Innenstadt von Frankfurt
-
Ständige bauvertragliche Beratung eines mittelständigen Tiefbauunternehmens u.a. in Bezug auf die Durchsetzung von Vergütungs-, Behinderungs- und Bauzeitansprüchen sowie die Abwehr von Mängel- und Schadensersatzansprüchen
-
Erstellung eines Projekthandbuchs für einen Auftraggeber aus der Automobilbranche zur Abwicklung aller Baumaßnahmen (jährliches Bauvolumen ca. 600 Mio. €)
-
Umfassende Vertretung eines Krankenhausbetreibers im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
-
Vertretung eines mittelständigen Bauunternehmens in einem Schiedsgerichtsverfahren zur Durchsetzung von umfangreichen Nachtragsansprüchen
Veröffentlichungen
-
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Abschluss separater Verträge, Cornelius Homann und Dr. Dennis Wiegard NZBau 2024, 15
-
„Wer sich festlegt, ist selbst Schuld!“, Cornelius Homann, IBR 2020, Seite 542.
-
Thesen zum Arbeitskreis Ia – Digitales Planen und Bauen für den Deutschen Baugerichtstag 2020, Emanuel und Cornelius Homann, BauR 2020, S.7-20.
-
„Zuschlags- oder Eignungskriterium?“, Cornelius Homann, IBR-Werkstatt-Beitrag (Einstelldatum: 19.03.2020).
-
„Kostenschätzung muss sich auf die ausgeschriebene Leistung beziehen!“, Cornelius Homann, VPR 2020, 13.
-
„Wie wird der Auftragswert (ordnungsgemäß) geschätzt?“, Cornelius Homann, VPR 2018, 184.
-
„Rüge muss nicht als Rüge bezeichnet werden!“, Cornelius Homann, IBR 2018, Seite 90.
-
„Minderungsberechnung nach voraussichtlichen Nachbesserungskosten inklusiv Mehrwertsteuer“, Praxisanmerkung zum Urteil OLG Köln 09.12.2016 – 19 U 43/16, Cornelius Homann, NZBau 2017, Seite 549.
-
„Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aus Sicht des Claimmanagements“, Cornelius Homann, Masterarbeit im Rahmen des LL.M.-Weiterbildungsstudiengangs Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg.
-
„Vorsicht bei der kürzeren Prüffrist!” – Die VOB/B 2012 in der Praxis des öffentlichen Auftraggebers“, Cornelius Homann, PUBLICUS Boorberg 2013.4, Seite 19-21.