Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. HOMANN RECHTSANWÄLTE beraten insbesondere in den folgenden Bereichen:
-
Immobilienkaufverträge
-
Bauträgerrecht
-
Wohnungseigentumsgesetz
-
Mietrecht
HOMANN RECHTSANWÄLTE beraten einen Projektentwickler bau- und immobilienrechtlich bei einem Großprojekt im Raum Frankfurt (Projektvolumen ca. 15 Millionen Euro).
Ein Bauträger wird von einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln in Anspruch genommen. HOMANN RECHTSANWÄLTE vertreten den Bauträger im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Land- und Oberlandesgericht.
Der Mandant und Verkäufer einer Immobilie wurde vom Käufer wegen vermeintlicher Feuchtigkeitsmängel im Keller in Anspruch genommen. HOMANN RECHTSANWÄLTE haben den Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwehr der Schadensersatzansprüche vertreten.
Was wir für Sie tun können:
-
Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen
-
Prüfung notarieller Kaufverträge
-
Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
-
Durchsetzung der Ansprüche als Mieter oder Vermieter in aufkommenden Streitigkeiten
-
Räumungsklagen
-
Begleitung der Abnahme des Gesamteigentums und Sondereigentums in Bauträgerverträgen
-
Gute Vernetzung mit Notaren bundesweit
-
Vertretung der Rechte als Eigentümer gegenüber dem Bauträger
-
u.V.m.