Privates Baurecht
HOMANN RECHTSANWÄLTE beraten Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend in allen Fragen des Bauvertragsrechts sowie den damit zusammenhängenden außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten. Sie profitieren dabei von der Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Baurechtsfällen im privaten Baurecht:
Bauvertragliche Beratung eines Spezialtiefbauunternehmens im Rahmen eines Großprojektes in Frankfurt (Auftragsvolumen ca. 50 Millionen Euro).
Bei einer Krankenhaussanierung kam es zu erheblichen Bauzeitverzögerungen. HOMANN RECHTSANWÄLTE beraten einen Auftragnehmer bei der Durchsetzung seiner Ansprüche aus der verlängerten Bauzeit.
Beratung eines Projektentwicklers in bau- und immobilienrechtlichen Fragen sowie in den gerichtlichen Auseinandersetzungen bei der Realisierung eines Factory Outlet Centers (Projektvolumen ca. 15 Millionen Euro).
Bei einem Zweifamilienhaus sind Feuchtigkeitsmängel im Bereich der Fassade aufgetreten. HOMANN RECHTSANWÄLTE beraten den Auftraggeber bei der Durchsetzung der Mängelansprüche gegenüber den unterschiedlichen Auftragnehmern.
Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung für ein Spezialtiefbauunternehmen im Rahmen eines komplexen innerstädtischen Bauvorhabens.
An der Fassade einer Industriehalle sind Mängel aufgetreten. HOMANN RECHTSANWÄLTE vertreten den Aufragnehmer in dem gerichtlichen Verfahren, in dem er auf Mangelbeseitigung von dem Auftraggeber in Anspruch genommen wird.
Was wir für Sie tun können:
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Gestaltung und Prüfung von Werkverträgen, Bauverträgen, Werklieferungsverträgen
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Durchsetzung von Mängelrechten von der Mangelrüge bis hin zur Durchsetzung der Selbstvornahme
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Durchsetzung von Bauzeitansprüchen
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Claim-Management / Begleitung und Durchsetzung von Nachträgen bei Anordnungen etc.
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Begleitung bei Vertragsverhandlungen
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Wahrnehmung von Ortsterminen mit Sachverständigen etc.
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Wahrnehmung und Begleitung bei der Abnahme
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Gute Vernetzung zu Sachverständigen bundesweit
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Durchführung und Begleitung von selbständigen Beweisverfahren
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Sicherung Ihrer Ansprüche durch Streitverkündungen
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Überblick über Verjährungsfristen und Sicherung der Rechte
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Schulungen und Beratungen zu BGB-Verträgen und VOB/B Verträgen
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Schulungen zur Reform des Werkvertragsrechts zum 01.01.2018
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Erstellung von Projekthandbüchern für die Durchführung regelmäßiger Großbauvorhaben
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u.V.m.