Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- ESG / Green Contracts -
Spätestens seit dem "Green Deal" und dem Ziel einer Klimaneutralität Europas bis zum Jahre 2050 ist das Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein sehr wichtiger Aspekt in der Bau- und Immobilienbranche.
Durch die in der Taxonomie-Verordnung festgelegten Kriterien eines nachhaltigen Handelns sowie die Berichterstattungspflicht über die CSRD-Richtline und die SFRD-Verordnung, werden bis zum Jahre 2026 knapp 49.000 Unternehmen (75% des EU-Umsatzes) europaweit verpflichtet, den Anteil ihrer Einnahmen aus nachhaltigem Handeln offenzulegen. Weitere Regelungen und Konkretisierungen deuten sich bereits an bzw. sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten.
Wir beraten Sie mit Blick auf eine nachhaltige Zukunft des Bauens und Informieren Sie über die aktuellen Bestimmungen auf nationaler und supranationaler Ebene.
HOMANN RECHTSANWÄLTE bieten Seminare und Webinare zum Thema ESG und nachhaltigem Bauen. Wir informieren Sie über die Grundsätze, Neuerungen und die rechtlichen Herausforderungen, die sich nun und in Zukunft stellen.
Projektentwickler, Architekten und Investoren sehen sich in Zukunft immer häufiger mit dem Thema Nachhaltigkeit konfrontiert. HOMANN RECHTSANWÄLTE beraten Sie bei der vertraglichen Ausgestaltung und Umsetzung der europäischen Vorgaben.
Durch ein vielseitig verknüpftes Netzwerk stehen wir in Kontakt mit Architekten, Energieberatern etc. und vermitteln Ihnen mit Blick auf eine ganzheitliche Lösung entsprechende weitergehende Kontakte.
Was wir für Sie tun können:
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Fort- und Weiterbildungen sowie In-House-Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit und ESG
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Erstellen von Vertragskonzepten für nachhaltiges Bauen
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Nachhaltige Mietverträge ("Green-Lease")
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Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren unter dem Aspekt von ESG und Nachhaltigkeit
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Unterstützung bei der Abstimmung umfangreicherer Vertragskonzepte und Strukturen
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u.V.m.