Spätestens seit dem Green Deal, der am 11.12.2019 durch die Europäische Kommission vorgestellt wurde, sind ESG und Nachhaltigkeit immer wieder Thema in der Tagespresse und unterschiedlichen Fachkonferenzen. Zum 01.01.2024 wurde das bestehende legal framework nun nochmals erweitert und konkretisiert. Der aktuelle Wandel wird sich auch in der Bau- und Immobilienbranche sowie anderen Bereichen der Realwirtschaft deutlich bemerkbar machen.

1. ESG und Umsetzung im legal framework
ESG als Kurzform für Environment Social Governance steht für Verhaltensweisen zu einer nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen auf der gesamten Welt. Erstmals im Jahre 2015 wurde durch die Vereinten Nationen im Rahmen der "Agenda 2030" festgestellt, dass sich Nachhaltigkeit nur durch drei zu berücksichtigende Aspekte namentlich Umwelt, Soziales und einer ethischen Unternehmensführung verwirklichen lässt. Sobald eine der Säulen vernachlässigt wird, geht das Konzept insgesamt nicht auf.
Diesen Gedanken hat die EU im sog. "Green-Deal" aufgegriffen. In Bezug auf den Umweltschutz wurde das ehrgeizige Ziel ausgesprochen, eine Klimaneutralität Europas bis zum Jahre 2050 herzustellen.
Zur Finanzierung der hierfür notwendigen Maßnahmen wurde mit der Taxonomie-Verordnung eine Grundlage für die Einordnung des Handeln europäischer Unternehmen mit Blick auf die Nachhaltigkeit geschaffen. Auf dieser Grundlage werden Unternehmen zukünftig nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)-Richtlinie verpflichtet, Bericht über den Anteil der Einnahmen zu erstatten, die aus nachhaltigen Tätigkeiten generiert wurden.
Gleichzeitig sind Finanzmarktteilnehmer durch die SFRD (Sustainable Finance Disclosure Regulation) verpflichtet, offenzulegen, inwieweit Finanzprodukte als nachhaltig einzustufen sind.
Auf Grund des immer größer werdenden Bestrebens der Gesellschaft zu einer nachhaltigen Lebensführung wird so Druck über die Finanzmärkte ausgeübt, der sich so dann mittelbar bis in die Realwirtschaft fortsetzt.
2. ESG im Wandel
Sowohl die Anforderungen an ein nachhaltiges Bauen nach den ESG-Kriterien, als auch die Verpflichtung zur Berichterstattung befinden sich derzeit im raschen und stetigen Wandel.
Durch die CSRD-Richtlinie sollen in den kommenden Jahren stufenweise immer mehr Unternehmen zur Berichterstattung über ihr Handeln mit Blick auf die Taxonomie-Verordnung verpflichtet werden. Waren bis Ende des Jahres 2023 noch knapp 11.900 Unternehmen betroffen, so soll diese Zahl schrittweise bis zum Jahr 2026 auf insgesamt 49.000 Unternehmen und damit 75 % des Umsatzes der EU erweitert werden. Eine Umsetzung der Richtlinie in Deutschland steht noch aus, ist allerdings zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens in naher Zukunft zu erwarten.
Hinsichtlich der technischen Anforderungen an ein nachhaltiges Bauen nach der Taxonomie Verordnung, gibt diese der Europäischen Kommission die Befugnis nähere Kriterien zu einzelnen Umweltzielen durch delegierte Rechtsakte festzulegen. Zum 01.01.2024 treten auf dieser Grundlage zu jeglichen Klimazielen neue Regelungen in Kraft.
Zu beachten ist außerdem, dass genauere Kriterien bislang nur zum Teilbereich "Environment", also zu den Umweltzielen bestehen. Für die weiteren Bereiche "Social" sowie "Governance" sind entsprechende Regelungen in Zukunft ebenfalls zu erwarten.
Das nachhaltige Bauen wird sich somit in den nächsten Jahren sowohl hinsichtlich der Notwendigkeit, als auch hinsichtlich der Anforderungen drastisch verändern. Die Baubranche wird nicht umhinkönnen diesen Wandel aufmerksam zu verfolgen und sich mit den ESG-Kriterien zu befassen.
3. Vertragsrechtliche Herausforderungen
Insbesondere mit Blick auf die vertragsrechtliche Umsetzung der ESG-Kriterien stehen Bauherren, Planer, Projektentwickler usw. vor großen Herausforderungen.
Nicht nur ist das unübersichtliche legal-framework in der aktuellen Fassung zu sichten, auch sind Änderungen möglichst zu antizipieren und bei der Vertragsgestaltung einzubeziehen.
HOMANN-RECHTSANWÄLTE beraten Sie mit der notwendigen Expertise und einem Netzwerk unterschiedlicher Akteure bei der Bewältigung dieser Aufgabe und hin in eine nachhaltige Zukunft des Bauens. Wir stehen Ihnen bei der Ausgestaltung vertraglicher Bestimmungen sowie deren Umsetzung zur Seite.
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